1.) |
Die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z.B. Rückfragen, Besichtigungen oder Annahme des Angebotes), bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund der von uns zur Verfügung gestellten Angebote gilt als Auftragserteilung durch den Angebotsadressaten (im folgenden. "Auftraggeber") und dessen Anerkennung nachfolgender Bedingungen. |
2.) |
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben werden nach besten Gewissen ohne Gewähr für die Richtigkeit erteilt. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzforderungen. |
3.) |
Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den vom Verkäufer erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen. |
4.) |
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von uns nachgewiesenen Objekte nur mit unserer Zustimmung und unter unserer Anwesenheit zu besichtigen. |
5.) |
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. |
6.) |
Sofern im Angebot nicht anders vermerkt, entrichtet der Auftraggeber im Falle des Vertragsabschlusses für Nachweis oder Vermittlung von An- oder Verkauf 3,0% an uns. |
7.) |
Die unter 6. genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
8.) |
Unsere Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig. |
9.) |
Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.
Nach Ablauf der genannten Frist kann sich der Auftraggeber uns gegenüber nicht mehr auf eine frühere Kenntnis des Objektes berufen. Bei Abschluss des Hauptvertrages wird der Auftraggeber dann trotz seiner Vorkenntnis provisionspflichtig.
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10.) |
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des Maklerauftrages oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg eintritt. |
11.) |
Angebote, Mitteilungen, Nachweise und sämtliche Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger persönlich bestimmt und deshalb streng vertraulich zu behandeln.
Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
Gibt der Auftraggeber ihm erteilte Informationen ohne unsere schriftliche Zustimmung an einen Dritten weiter, so ist er zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn dieser Dritte das Geschäft selbst vornimmt. Dies gilt auch wenn ein weiterer, über den ersten Dritten an die Information gelangter Dritter das Geschäft selbst vornimmt.
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12.) |
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir aus dem Maklervertrag nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden sowie bei Verzug oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit. In diesen fällen ist die Haftung beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz im Falle der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten sowie im Falle einer Haftung wegen unerlaubter Handlung beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruches.
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13.) |
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, München. Wenn sich aus dem Maklervertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz in München. |
14.) |
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Regelung oder einer Regellücke eine wirksame zu vereinbaren, die üblicherweise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. |